AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND JANUAR 2024

I. ANWENDUNGSBEREICH

  1. Diese Vertragsbedingun­gen gelten für alle einma­ligen und fortlaufenden Leistungen der SMD. | MARKEN- UND KREA­TIV­AGENTUR, Inhaberin SABINE SCHRADER [nachfolgend SMD genannt] und Rechts­nachfol­gern im Rahmen der gesamten Ge­schäftstätigkeit und der Einzelverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbe­zie­hun­gen, ohne dass es einer nochmaligen aus­drücklichen Einbeziehung bedarf. Spätes­tens mit der ersten Inanspruch­nahme der Leistun­gen der SMD gelten die Bedingungen als an­ge­nom­men.
  2. Abweichungen von die­sen Vertragsbedin­gungen sind nur wirksam, wenn sie schrift­lich [Schriftsatz, jedoch keine eMail] ver­einbart werden. Mitarbeiter der SMD sind nicht befugt, münd­liche Ne­ben­reden zu treffen oder mündliche Zu­si­che­rungen zu geben, die über den Inhalt des schrift­li­chen Vertra­ges hinaus­gehen.
  3. SMD ist jederzeit berech­tigt, diese Allgemei­nen Geschäfts­bedingungen zu ändern. Dies gilt insbeson­dere dann, wenn sich Einkaufs- oder Bezugs­preise oder sonstige preis­bil­dende Faktoren zu las­ten der SMD verändern.
  4. Der Kunde kann innerhalb von 4 Wochen nach Infor­mation über Änderungen, spätestens jedoch zum Zeit­punkt des Inkraft­tretens der Änderungen, den Ände­run­gen wi­der­spre­chen. Widerspricht der Kunde frist­gemäß, so kann SMD mit einer Frist von 2 Wochen kün­digen. Kündigt SMD nicht, so wird der Vertrag zu den alten Beding­ungen fort­gesetzt.
  5. Widerspruch und Kündigung bedürfen der Schriftform [keine eMail]. Für die Recht­zei­tigkeit entscheidet der Zu­gang beim jewei­ligen Erklä­rungs­em­pfän­ger.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Die direkten Angebote und Kostenvoran­schläge der SMD sind für die Dauer von zwei Wochen nach schriftlicher An­ge­bots­ab­gabe verbindlich, es sei denn, Abweichendes ist im Einzel­vertrag verein­bart. Sämtliche angege­benen Prei­se verstehen sich zzgl. der zum Zeit­punkt der Rech­nungs­stel­lung jeweils gül­ti­gen Mehr­wert­steuer.
  2. Beauftragungen des Auf­trag­gebers sind mündlich, zum Beispiel per Telefon, und schrift­lich per Brief, Telefax, eMail oder son­stige Kommu­ni­kations­dien­ste möglich. Das Über­mitt­lungs­risiko, insbe­son­dere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehler­hafte Über­tragung von Anga­ben der Be­auf­tra­gung trägt der Kunde.
  3. Die Beauftragung durch den Auftrag­geber ist für ihn mit Absendung an SMD verbind­lich, wobei der elektronische Zugang genügt.

III. LEISTUNGSUMFANG, VOLL­MACHT FÜR AUFTRAGS­VERGA­BEN

  1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen der SMD ergeben sich aus den geson­der­ten Leis­tungs­beschrei­bun­gen im Rahmen eines Ange­bots oder aus dem Vertrag/­Auftrag, des­sen Bestand­teil diese Allge­meinen Geschäfts­be­dingungen sind.
  2. SMD bringt die angebote­nen Leistungen selbst oder durch Dritte, soweit nicht im Vertrag bzw. Auftrag etwas anderes verein­bart wird. SMD ist be­rech­tigt, die zur Auftragser­fül­lung notwendigen Fremdleis­tungen im Namen und für Rechnung des Auftrag­gebers zu bestellen. Der Auftrag­ge­ber verpflichtete sich, SMD entsprechende Voll­macht zu erteilen.

IV. VERGÜTUNG

  1. Entwürfe, Reinzeich­nungen und Beratungs­leistungen bil­den zusam­men mit der Ein­räumung von Nutzungs­rech­ten eine ein­heitliche Leis­tung. Die Vergü­tung erfolgt auf der Grund­lage individu­eller Abre­den, andern­falls nach den allgemeinen Leis­tungs- und Preisinforma­tionen von SMD. Die Vergü­tungen sind Netto­beträge, die zuzüglich der ge­setz­lichen Mehr­wert­steuer und ohne Abzug zu zahlen sind.
  2. Werden keine Nutzungs­rech­te eingeräumt und nur Ent­wür­fe/­Reinzeich­nung oder Beratungs­leistungen gelie­fert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
  3. Werden die Leistungen später abweichend von den ur­sprüng­lichen Abreden oder in größe­rem Umfang als vorge­se­hen genutzt, so ist SMD berechtigt, die Vergütung für die zusätz­lichen Nut­zungen in Rech­nung zu stellen.
  4. Ein Verstoß gegen die Bestim­mungen zum Schutz der Ur­he­berrechte berechtigt SMD zur For­derung einer Vertrags­stra­fe in Höhe der dop­pelten verein­barten Vergütung; ist eine Ver­gü­tung nicht verein­bart, gilt nach dem Kostenvor­anschlag, hilfs­weise die übli­che Vergü­tung als vereinbart.
  5. Die Anfertigung von Konzep­ten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätig­keit­en, die SMD für den Auftrag­geber er­bringt, sind kosten­pflich­tig, sofern nicht ausdrück­lich etwas an­de­res verein­bart ist.
  6. Sonderleistungen wie die Um­arbeitung oder Ände­run­gen von Reinzeich­nungen, Manu­skriptstu­dium oder Druck­ü­ber­wachung werden nach Zeitauf­wand entspre­chend dem Tarif­vertrag für Design­leis­tungen SDSt/AGD von SMD gesondert berech­net.

V. TERMINE, ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Liefer-, Fertigstellungs-, Über­ga­befristen und Übergabe­ter­mine sind unverbindlich, sol­an­ge SMD sie nicht im Rah­men eines Angebots oder einer Auf­trags­bestä­tigung schriftlich zugesagt hat. Dies betrifft aus­schließlich Leis­tun­gen, die SMD selbst gegen­über dem Auf­trag­ge­ber er­bringt. Für Beauftragte Dritte gilt die je­weils indi­viduell ver­einbarte Regelung zwischen Auftraggeber und dem Drit­ten inner­halb eines gesonder­ten Vertragsverhältnisses ohne Beteiligung oder Haf­tung der SMD.
  2. Sofern SMD die Nichtein­hal­tung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertre­ten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsent­schä­digung in Höhe von 1% für jede vollendete Woche des Ver­zu­ges, insgesamt jedoch höch­stens 5% des Rech­nungs­wertes der vom Verzug betrof­fenen Leistung. Darüber hi­naus­ge­hen­de Ansprüche sind ausge­schlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahr­läs­sigkeit oder auf Vorsatz von SMD beruht.
  3. Die Vergütung für einma­lige und umfangarme Leistungen sind nach entsprechender Rech­nungs­stellung – sofort und ohne Abzug – fällig. Wer­den die bestellten Arbeiten in Teilen abge­nommen, so ist eine ent­spre­chende Teilvergü­tung je­weils bei Abnahme des Teiles fällig.
  4. Bei Aufträgen größeren Auf­wan­des [mehr als 40 Arbeits­stun­den, kumu­liert] bzw. über längere Projekt­laufzeit [mehr als 7 Arbeitstage, kumuliert] oder einer gewissen Regelmä­ßigkeit [z.b. täglich, wöchent­lich, monatlich] sind vom Kun­den angemessene Abschlags­zah­lungen zu leisten und zwar 1/3 der vorab kal­ku­lier­ten Ge­samt­vergütung bei Auf­trags­ertei­lung, 1/3 nach Fer­tig­stel­lung von 50% der Leis­tung und 1/3 nach Ab­lie­fe­rung – oder nach indivi­dueller Ver­ein­ba­rung bei Auf­trags­ver­ga­be. Die Abnahme darf nicht aus gestal­terisch-künstleri­schen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auf­trages besteht Ge­stal­tungs­frei­heit.
  5. Soweit im Einzelfall Ver­träge über Fremdleis­tungen im Na­men und für Rechnung des Auftrag­gebers abge­schlos­sen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die SMD im In­nen­ver­hältnis von sämt­lichen Ver­bind­lich­keiten frei­zustellen, die sich aus dem Vertrags­ab­schluss ergeben. Dazu ge­hört ins­be­son­de­re die Übernahme der Kosten. An­ge­messene Aus­la­gen für tech­ni­sche Neben­kos­ten, Rei­se­kosten und Spesen sind vom Auf­trag­ge­ber zu er­stat­ten.
  6. Das grundsätzliche Zahlungs­ziel [Fälligkeit] beträgt 10 Ka­len­der­tage nach Rech­nungs­stel­lung. Gerät der Kunde in Ver­zug, so ist SMD berechtigt, Ver­zugs­zinsen im gesetz­lich vorgegebenen Rah­men und weitere entstan­de­ne Verzugs­schäden in vollem Umfang gel­tend zu machen.

VI. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

  1. Alle inhaltlichen, strate­gi­schen, kreativen und techni­schen Kon­zepte, Entwür­fe, oder anders ent­wickel­te Leis­tungen, die direkt durch die SMD erstellt worden sind, unterlie­gen dem Ur­heber­recht. Des­sen Be­stim­mun­gen finden auch dann Anwen­dung, wenn die nach §2UrhG erfor­der­li­che Schö­pfungshöhe nicht er­reicht wird. Das Eigen­tum an Konzep­ten, Roh­daten und En­twürfen wird nicht verschafft.
  2. Vorschläge des Auftrag­gebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Ver­gütung und be­gründen kein Mit­urhe­ber­recht, da die endgül­tige Leis­tung ausschließ­lich von SMD er­bracht wird.
  3. Konzepte, Rohdaten und Ent­würfe dürfen ohne aus­drück­liche Einwil­ligung der SMD weder im Original noch bei der Repro­duktion verändert wer­den. Jede Nachah­mung, unbe­rechtigte Bear­beitung oder Verän­derung auch von Teilen ist unzu­lässig. Dies gilt auch nach einer Be­endi­gung der Zusam­menarbeit.
  4. Rechteübertragungen erfol­gen mangels abwei­chender Ver­einbarung in nicht ex­klu­siver Form, ohne das Recht zur Wei­terlizen­zierung nach Maß­gabe des jeweils vo­raus­gesetzten Nut­zungs­zwecks. Die Nut­zungs­rech­te werden erst nach voll­ständiger Be­zahlung der Vergü­tung einge­räumt.
  5. SMD hat mangels abwei­chen­der, vergütungs­pflichtiger Ver­einbarung das Recht, zum Zwecke der Eigen­wer­bung eine öffentlich zugängliche Re­fe­renz­lis­te zu führen, die [Firmen-]Na­me, Name der ver­ant­wort­lichen Person, Adres­se und Telefon­num­mern, Inter­netlink zur Web­site des Kunden [und/oder des Pro­jektes] ent­hält, sowie eine Beschrei­bung des Projektes samt bei­spiel­hafter Medien­da­ten [Abbil­dungen, Texte, Audio- und Video­ma­terial, interaktive An­wen­dun­gen, sonstige Soft­ware, etc.].

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. An Entwürfen und Reinzeich­nungen werden nur Nut­zungs­rechte eingeräumt, nicht je­doch Eigentums­rechte über­tra­gen.
  2. Alle in einer Präsentation vor­gestellten Arbeitser­gebnisse sind ausdrück­lich geschützt und sind nicht ohne Geneh­mi­gung durch die SMD zu ver­wen­den. Auch die Wei­ter­gabe an Dritte ist ohne Abs­pra­che und Freigabe der SMD nicht gestat­tet.
  3. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbe­schä­digt zu­rück­zu­geben, falls nicht aus­drücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi­gung oder Verlust hat der Auf­trag­geber die Kos­ten zu erset­zen, die zur Wie­der­her­stellung der Originale not­wendig sind. Die Gel­tend­machung eines wei­tergehen­den Schadens bleibt unbe­rührt.
  4. Die Versendung der Arbeiten und von Vorla­gen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
  5. SMD ist nicht verpflichtet, Da­teien oder Lay­outs, die per Com­puter oder handschriftlich erstellt wurden, an den Auf­trag­geber herauszu­geben. Die Ori­gi­nal­da­tei­en bzw. Quelldaten oder Ori­ginal­do­ku­men­te sind nicht Bestandteil der ver­gü­te­ten Leistung und ver­blei­ben bei SMD, so­fern nicht ausdrücklich anderes schrift­lich verein­bart wurde.
    Wünscht der Auftrag­geber die Herausgabe von Com­pu­ter­da­ten, so ist dies gesondert zu verein­baren und zu vergüten. Hat SMD dem Auftrag­geber Computer­da­teien zur Ver­fü­gung gestellt, dürfen diese nur mit vorhe­ri­ger Zu­stim­mung der SMD geändert wer­den.

VIII. GEWÄHRLEISTUNGEN

  1. Beanstandungen gleich wel­cher Art sind innerhalb von 8 Tagen nach Ablie­ferung der Leistung schriftlich gel­tend zu machen. Danach gilt die Leis­tung als mangel­frei abge­nom­men.
  2. Wünscht der Auftrag­geber wäh­rend oder nach der Leis­tungs­er­bringung Änderun­gen, die nicht der Beseitigung von SMD direkt verur­sachten Män­geln dienen, so hat er etwaige Mehr­kosten zu tra­gen.
  3. Verzögert sich die Durch­füh­rung des Auftra­ges aus Grün­den, die der Auftrag­geber zu vertreten hat, so kann SMD eine angemes­sene Erhöhung der Vergütung verlangen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Vergabe des Leistungs­auf­trages oder einzelner Teile berechtigt sein oder mittels der Arbeit von SMD Dritte – gleich wie – schädigen, stellt der Auftraggeber SMD von allen Ersatzan­sprüchen Dritt­er frei.

IX. HAFTUNG

  1. SMD verpflichtet sich, Auf­trä­ge mit größtmög­licher Sorg­falt und im Interesse des Auf­trag­gebers zu organisieren und aus­zuführen, sowie seine Mitarbei­ter sorgfältig auszu­suchen und anzuleiten und überlas­sene Unterlagen, Tex­te, Bilder etc. sorg­fältig zu be­han­deln.
  2. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Rein­aus­füh­rungen oder Rein­zeich­nungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftrag­geber freigege­benen Entwür­fe, Texte, Reinausführungen und Reinzeich­nungen entfällt jede Haftung der SMD.
  3. Für Vermögens- und/oder [Fol­ge-]Schäden [auch bei Drit­ten auf Seiten des Auf­trag­ge­bers] durch die er­brach­ten Leistungen haftet SMD nach Erbring­ung der Leistungen nicht mehr. Im eigenen Inter­esse ist es Auf­ga­be und Mitwir­kungs­pflicht des Auftrag­gebers, bei Lie­fe­rung der Leistung et­wa­ige Vermö­gens- und [Folge-]­Schä­den zu prü­fen, abzu­schät­zen und zu doku­men­tie­ren sowie durch eine sofor­tige Reak­tion eine Korrektur der Leistung schrift­lich zu bean­tra­gen, um etwaige Schäden ab­zu­wen­den.
  4. Die Haftung der SMD ist aus­ge­schlossen, soweit nicht vorsätz­li­ches oder grob fahr­lässiges Handeln vorliegt.
  5. Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines beauf­trag­ten Dritten [Zulieferer etc.] ein, so haf­tet die SMD auf­grund des zwischen Drit­ten und dem Auftrag­geber ge­schlos­senen Vertra­ges nicht.
  6. In allen Fällen, in denen es ge­setzlich zulässig ist, ist die Haftung der SMD auf den Be­trag begrenzt, den der Auf­trag­geber für die erbrachte [Teil-]­Dienst­leis­tung zu zahlen hat.
  7. Liefer- und Leistungs­verzö­gerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Er­eig­nissen, die außerhalb des Ein­fluss­bereiches der SMD liegen und die Leistung wesent­lich erschwe­ren oder unmöglich machen, wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Ausfälle oder Stö­rungen im Bereich der Betreiber der physikali­schen Netze, Feuer, Einbruch, Vandalismus, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat SMD auch bei verbindlich vereinbar­ten Fristen nicht zu ver­treten.
  8. Für die vom Auftraggeber frei­gegebenen [bzw. beauf­trag­ten und/oder übermit­tel­ten] Kon­zepte, Ent­würfe, Texte, etc. ent­fällt jede Haf­tung der SMD. SMD haftet nicht für die wett­be­werbs- und marken­recht­liche Zuläs­sigkeit der er­brach­ten Leis­tungen und de­ren An­wen­dun­gen.
  9. Eine Haftung nach dem Pro­dukt­haftungs­ge­setz und an­de­ren zwingen­den Haf­tungs­vor­schrif­ten bleibt in jedem Fall un­be­rührt.

X. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

  1. Im Rahmen des Auftrages be­steht Gestal­tungs­frei­heit. Reklamationen hin­sichtlich der künstleri­schen Gestaltung sind ausgeschlos­sen. Wünscht der Auftrag­geber wäh­rend oder nach der Pro­duktion Än­de­run­gen, so hat er die Mehr­kos­ten zu tragen. SMD behält den Ver­gü­tungs­anspruch für bereits begon­ne­ne Arbei­ten.
  2. Der Auftraggeber versi­chert, dass er zur Verwen­dung aller an SMD über­ge­be­nen Vorla­gen berechtigt ist. Sollte er entge­gen dieser Versiche­rung nicht zur Verwen­dung be­rech­tigt sein, stellt der Auf­trag­geber die SMD von allen Ersatz­ansprüche Drit­ter frei.

XI. PFLICHTEN UND OBLIEGEN­HEITEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Kunde hat SMD un­ver­züg­lich über Verände­run­gen der bei Vertrags­schluss maß­geb­lichen Verhältnis­se zu infor­mie­ren, insbe­sondere über die Rechts­stellung seiner Person, die Gesell­schafts­verhältnisse, die techni­schen Voraus­set­zun­gen im Rahmen der Nutzung der Dienst­leis­tungen der SMD, aber auch, soweit sie die Preis­ge­staltung betreffen können. Im Falle einer Gesamt­rechts­nachfolge oder des §613a BGB auf Seiten des Auftrag­gebers ist SMD berechtigt, den Vertrag frist­los zu kündi­gen.
  2. Die Nutzung der Dienst­leis­tun­gen der SMD durch ande­re als den Auftraggeber [Drit­te] oder die Gestat­tung dieser Nut­zung ist nur zu­läs­sig, wenn dies vertrag­lich aus­drück­lich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Verein­ba­rung entbindet den Auftrag­geber nicht von der Pflicht zur Zah­lung für die Inan­spruch­nah­me durch Dritte. Passworte sind geheim zu halten.
  3. Verstößt der Auftraggeber ge­gen diese Pflichten oder Ob­lie­genheiten, so ist SMD zur frist­losen Kündi­gung be­rech­tigt. In den übrigen Fällen ist SMD nach erfolg­lo­ser Abmah­nung zur frist­losen Kündi­gung berechtigt.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen der Allge­meinen Geschäftsver­bin­dungen kön­nen jederzeit erfolgen und wer­den durch SMD doku­men­tiert. Bei jedem schriftlichen An­ge­bot und/oder einer Auf­trags­bestä­ti­gung wird auf die aktuell gel­tenden Allge­mei­nen Ge­schäfts­be­dingun­gen ver­wies­en, die indi­viduell Bestand­teil des jeweiligen Vertrages werden.
  2. Werden eine oder mehre­re Punk­te dieser Ge­schäftsbe­ding­ungen ganz oder teil­weise unwirksam oder wi­der­sprechen gel­tendem Recht, werden sie durch rechts­gül­tige Pun­kte mit gleicher Be­deu­tung ersetzt. Die Un­wirk­sam­keit einer der vorste­hen­den Bedin­gungen berührt die Geltung der übri­gen Be­stim­mun­gen nicht.
  3. Erfüllungsort und Ge­richts­stand ist Darmstadt.
  4. Es gilt das Recht der Bun­des­republik Deutsch­land.